Dienstag: EchoStar-Tochter beantragt Insolvenz. EU-Datenschützer wollen Klärung

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Die EchoStar-Tochter Hughes Satellite Systems stellt in den Vereinigten Staaten einen freiwilligen Insolvenzantrag nach Chapter 11 und peilt eine finanzielle und operative Neuaufstellung an. Nach einem Urteil des US Supreme Court, das die Macht des US-Präsidenten gegenüber US-Bundesbehörden stärkt, verlangt der Europäische Datenschutzausschuss eine Überprüfung der Voraussetzungen für transatlantische Datentransfers. Und ein Gericht kippt die Drossel-Klausel in den 1&1 Unlimited-Tarifen – die wichtigsten Meldungen im kurzen Überblick.

Der letzte Quartalsbericht des US-amerikanischen Telekommunikationsunternehmens EchoStar ließ die Schwierigkeiten schon erahnen. Einige der Tochtergesellschaften verfügten nicht über die erforderliche Liquidität und nötigen Einnahmen, um ihre Zahlungsverpflichtungen in den nächsten zwölf Monaten zu erfüllen, hieß es da. Zudem verzeichnete EchoStar im zweiten Quartal einen spürbaren Rückgang der Abonnentenzahlen in den Bereichen Pay-TV, Mobilfunk und Breitband. Kurz vor Fälligwerden einer Schuldenzahlung in Milliardenhöhe hat die EchoStar-Tochter Hughes Satellite Systems nun in den USA Insolvenz angemeldet und Gläubigerschutz nach Chapter  11 beantragt. Dies soll eine geordnete Umstrukturierung des Unternehmens ermöglichen. Hughes: Satelliten-Internet-Sparte von EchoStar meldet Insolvenz an

Das noch zwischen der EU-Kommission und der US-Regierung unter Präsident Joe Biden ausgehandelte Abkommen über den Transfer personenbezogener Daten in die USA hebt ausdrücklich auf die Unabhängigkeit von US-Bundesbehörden wie der Handelsaufsicht Federal Trade Commission (FTC) ab. An dieser Unabhängigkeit aber haben Datenschützer in der EU zunehmend Zweifel. Nach einem Erkenntnis des US Supreme Court, das dem US-Präsidenten weitreichende Befugnisse bei der Besetzung von Spitzenposten in Bundesbehörden einräumt, fordert der Europäische Datenschutzausschuss eine Neubewertung des Abkommens. EU-Datenschützer: Auswirkungen von US-Urteil auf Datentransferabkommen klären

Der Telekommunikationsanbieter 1&1 hat sich in den Geschäftsbedingungen das Recht eingeräumt, die Datenübertragung in unlimitierten Mobilfunktarifen bei „unüblichem Verbrauchsverhalten“ zu drosseln. Bei einem erneuten Überschreiten nach Hinweis an die Kunden sollte zudem eine außerordentliche Kündigung möglich sein. Allerdings blieb in den Vertragsbedingungen offen, wann genau derartiges Verhalten vorliegt. Nach einer Klage der Verbraucherzentrale NRW erklärte das Oberlandesgericht Koblenz nun die entsprechende Vertragsklausel für unzulässig. 1&1: Gericht kippt Drossel-Klausel in Unlimited-Tarifen

Untersuchungen zum Einfluss digitaler Medien auf Minderjährige leiden häufig unter methodischen Schwächen. Meist basieren sie auf Befragungen zu einem einzelnen Zeitpunkt und können Ursache und Wirkung nicht klar unterscheiden. In einer in der Fachzeitschrift Nature Human Behaviour erschienenen Längsschnittstudie weisen Forscher der Universitäten Milano-Bicocca und Brescia nun nach, dass der frühe Zugang zu TikTok, Instagram, Snapchat & Co zu messbaren und dauerhaften Leistungseinbußen in der Schule führt. Studie weist Auswirkungen von Social-Media-Nutzung auf Schulleistungen nach

Bereits im Juni brach schon einmal eine Maleware-Angriffswelle via Arch User Repositorys (AUR) über die Linux-Distribution Arch Linux herein. Hunderte AUR-Paketbeschreibungen wurden mit Passwort-Stehlern verunreinigt, die dann auf Arch-Linux-Rechnern installiert wurden. Jetzt sind Arch User Repositorys erneut Einfallstor für Malware. Nutzer sollten vorübergehend auf die AUR-Nutzung verzichten. Doch das reichte nicht. Daher gibt es vorerst überhaupt keine Updates für AUR. Neue Malware-Welle: Arch Linux blockiert AUR-Updates

Auch noch wichtig:

(akn)

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