„Die Kohl-Protokolle“: Kohl-Witwe hat keinen Anspruch auf Gewinne aus Enthüllungsbuch

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Kohl-Witwe hat keinen Anspruch auf Gewinne aus Enthüllungsbuch

23.04.2026, 10:41Lesezeit: 2 Min.

Maike Kohl-Richter im Juli 2018 neben einem Porträt ihres Mannes in Speyer

Neue Entscheidung in einem zehn Jahre alten Rechtsstreit: Maike Kohl-Richter steht keine Beteiligung an den Gewinnen der umstrittenen Memoiren des Altbundeskanzlers Helmut Kohl zu, urteilte der Bundesgerichtshof.

Die Witwe von Altkanzler Helmut Kohl hat keinen Anspruch auf Gewinne aus dem Verkauf des Buches „Vermächtnis – Die Kohl-Protokolle“. Das umstrittene Buch greife nicht in das Persönlichkeitsrecht des 2017 verstorbenen CDU-Politikers ein, urteilte jetzt der Bundesgerichtshof (BGH). Die Alleinerbin des früheren Bundeskanzlers, Maike Kohl-Richter, streitet seit Jahren mit dem Autor Heribert Schwan sowie dem Verlag. Unter anderem hatte sie Auskunft über die Gewinne verlangt.

„Geschriebene oder verschriftliche gesprochene Äußerungen einer Person sind nicht als vermögenswerte Bestandteile des allgemeinen Persönlichkeitsrechts geschützt“, erklärte der Vorsitzende Richter Thomas Koch in Karlsruhe. „Gleiches gilt für die Lebensgeschichte eines Menschen oder Details daraus.“ Anders wäre es, würden Tonband-Aufnahmen veröffentlicht.

Der erste Zivilsenat bestätigte aber, dass Kohl-Richter Anspruch auf das Verbot weiterer Passagen aus dem Buch habe. Dabei geht es laut dem BGH um Aspekte, die erst im Zuge des jahrelangen gerichtlichen Streits an die Öffentlichkeit kamen. Hierzu muss das Oberlandesgericht (OLG) Köln erneut verhandeln, der BGH wies den Fall in diesen Punkten zurück. (Az. I ZR 41/24)

630 Stunden Äußerungen von Helmut Kohl auf Kassette

Schwan hatte als Ghostwriter mit Kohl dessen Memoiren verfasst. Er nahm dafür lange Schilderungen auf Kassette auf - 630 Stunden. Doch die beiden zerstritten sich vor dem Schreiben des letzten Bandes, der Kohls Abwahl 1998 und die danach auffliegende CDU-Spendenaffäre behandeln sollte.

Daraufhin veröffentlichte Schwan 2014 das Buch – ohne Absprache. Er nutzte darin nicht autorisierte Aussagen des Altkanzlers, insbesondere drastische Werturteile über andere Personen des öffentlichen Lebens wie Ex-Kanzlerin Angela Merkel oder Prinzessin Diana. Das Buch wurde ein Bestseller.

Der Altkanzler verklagte Schwan, weil die publik gemachten Kommentare niemals für die Öffentlichkeit bestimmt gewesen seien. Mit einer Million Euro errang er im Jahr 2017 die höchste Entschädigung der deutschen Rechtsgeschichte. Doch Kohl starb, bevor das Urteil rechtskräftig wurde.

Seine Witwe führte den Rechtsstreit weiter, der schon mehrfach zum BGH führte. Verhandelt wurde, ob der Entschädigungsanspruch auf die Erbin übergehen müsse. Außerdem ging es um die Herausgabe der Tonbänder sowie von Abschriften und Kopien, in einem anderen Fall um Unterlassung. Drei BGH-Senate waren zuvor schon mit unterschiedlichen Aspekten befasst.

Im aktuellen Verfahren hatte das OLG Köln mit Blick auf Gewinne Kohl-Richter im Jahr 2024 Auskunftsanspruch gegenüber Schwan zugesprochen, nicht aber gegenüber dem Verlag. Auch verbot es einige Passagen, nahm wiederum andere vom Verbot aus. Das Berufungsurteil umfasst laut dem BGH 450 Seiten.

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