Unicredit erklärte auf Anfrage, sie sei bei öffentlichen Kapitalmarkttransaktionen aus rechtlichen Gründen verpflichtet, alle denkbaren Risiken, die mit einer etwaigen Transaktion einhergingen, vollständig aufzulisten. Dies erlaube „aber keinesfalls den Rückschluss, dass die Emittentin davon ausgeht, dass diese potenziellen Risiken in Gänze oder auch nur teilweise eintreten“.

vor 11 Stunden
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