Collien Fernandes: Stefanie Hubig plant Strafen für Deep-Fake-Pornos und Sauna-Spannen

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Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) strebt eine schnelle Reform des Strafgesetzbuchs zum besseren Schutz vor digitaler sexualisierter Gewalt an. Der entsprechende Gesetzentwurf soll schon in den kommenden Tagen innerhalb der Bundesregierung abgestimmt werden, kündigte Hubig am Freitag in den ARD-»Tagesthemen« an.

Ein Entwurf des Papiers liegt dem SPIEGEL vor. In der Begründung heißt es, damit solle nicht nur sogenanntes »Upskirting« oder »Downblousing« geahndet werden, was bereits heute strafbar ist. Das Strafrecht werde zukünftig auch »pornografische Deepfakes erfassen«, die etwa mithilfe künstlicher Intelligenz hergestellt werden. Dafür soll der Paragraf 184 k des Strafgesetzbuchs deutlich erweitert werden.

Verboten ist es zukünftig demnach, sexualisierte Bilder anderer ohne Einverständnis der Betroffenen herzustellen. Das gilt für heimliche Fotos etwa in der Sauna, am Strand oder in Umkleidekabinen genauso wie für das Fotografieren oder Filmen bekleideter intimer Körperbereiche und für KI-Erzeugnisse.

Ministerin drückt nach prominentem Fall aufs Tempo

Das Verbot bezieht sich auf alle Darstellungen, bei denen »der Anschein erweckt wird, dass sexuelle Handlungen oder die unbekleideten Genitalien, das unbekleidete Gesäß oder die unbekleidete weibliche Brust einer anderen Person abgebildet seien«. Der Entwurf sieht dafür bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe vor.

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Ulmens Anwälte boten dem SPIEGEL ein Hintergrundgespräch an, das vor der Veröffentlichung des Artikels stattfand. Die Juristen gingen dabei auf einen Teil der Vorwürfe gegen Ulmen ein – zuvor hatten sie es allerdings zur Bedingung gemacht, dass nicht über ihre Einlassungen berichtet werden darf. Für Ulmen gilt die Unschuldsvermutung.

Tausende demonstrieren in Berlin

Am Sonntag demonstrierten Tausende in Berlin gegen sexualisierte Gewalt und folgten damit einem Aufruf, den auch Fernandes verbreitet hatte. Manche forderten für Deutschland das »spanische Modell«. Nach eigenen Angaben hat die Schauspielerin Ulmen am früheren gemeinsamen Wohnsitz in Palma de Mallorca angezeigt, weil Spanien in ihrem Fall eine rechtliche Handhabe biete.

Mit Hubigs Entwurf sollen außerdem sogenannte »Revenge Porns« unter Strafe gestellt werden, auch wenn die Aufnahmen einvernehmlich entstanden. Eine schon existierende Strafvorschrift gegen sexuelle Erpressung oder »Sextortion« würde sich laut Ministerium künftig ebenfalls auf die neu erfassten Bild- und Videoaufnahmen beziehen.

Neue Vorschriften gegen Deepfake-Werbung, Tracking und Spyware

Hubig sagte im SPIEGEL-Interview , ihr gehe es »generell um Fakes, die in Persönlichkeitsrechte eingreifen«, auch in nicht sexuellem Kontext. Ein neuer Paragraf 201b würde die »Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch täuschende Inhalte« unter Strafe stellen. Dies greift bei einem Deepfake, »der geeignet ist, dem Ansehen dieser Person erheblich zu schaden«.

Als Beispiel werden mittels künstlicher Intelligenz generierte Videos genannt, »durch die der Anschein erweckt wird, dass ein prominenter Mediziner Werbung für Produkte mache«. Zudem sieht der Entwurf einen neuen Paragrafen gegen unbefugtes Tracking und Nutzen von Spyware vor, also das Überwachen und Verfolgen anderer mit technischen Mitteln.

Neben dem strafrechtlichen Teil ist auch eine Reform zivilrechtlicher Ansprüche geplant. Dieser Bereich wird von dem nun vorliegenden Entwurf aber noch nicht abgedeckt.

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