Für Reservisten der Bundeswehr sind Wehrübungen nicht verpflichtend. Der Vorsitzende des Verteidigungsausschusses im Bundestag, Thomas Röwekamp, will dies nun ändern. »Wir können uns in der aktuellen sicherheitspolitischen Lage keine Reserve leisten, die nur auf freiwilliger Basis funktioniert«, sagte der CDU-Politiker dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). »Wenn wir die Bundeswehr ernsthaft stärken wollen, brauchen wir mehr Verlässlichkeit und Verbindlichkeit«, fügte er hinzu.
Derzeit müssen Reservisten einer Wehrübung ebenso zustimmen wie ihre Arbeitgeber. Dazu sagte Röwekamp: »Das doppelte Freiwilligkeitsprinzip führt heute dazu, dass wir im entscheidenden Moment nicht sicher planen können. Unsere Reserve muss im Ernstfall schnell verfügbar und einsatzbereit sein, dafür braucht es klare Verpflichtungen.« Zwar müsse man die Interessen der Arbeitgeber im Blick behalten. »Aber am Ende gilt: Eine funktionierende Landes- und Bündnisverteidigung liegt im Interesse unserer gesamten Gesellschaft und damit auch der Wirtschaft«, sagte Röwekamp.
Reservistenverband einverstanden – mit besserem Kündigungsschutz
Der Präsident des Reservistenverbandes, Patrick Sensburg, mahnte als Bedingung einen verbesserten Kündigungsschutz an. »Die Forderung, das doppelte Freiwilligkeitsprinzip abzuschaffen, ist richtig und gut«, sagte er dem RND. Das dürfe aber nicht zum Nachteil für jene werden, die Wehrdienst geleistet hätten. Und es dürfe auch nicht dazu führen, dass Arbeitgeber keine Reservisten mehr einstellen oder ihnen kündigen. »Die Abschaffung muss deshalb einhergehen mit einem deutlich verbesserten Kündigungsschutz, sodass Reservisten auch längerfristig nicht gekündigt werden kann. Sonst sind sie im Ernstfall als Erste weg«, fordert Sensburg.

vor 1 Tag
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