Bitcoin und Co.: Der Krypto-Steuerhammer kommt – wie können Anleger ihr Geld retten?

vor 2 Tage 2

Am Wochenende wurde der Regierungsentwurf zum Haushalt fürs Jahr 2027 publik. Demnach will die Bundesregierung die Kryptobesteuerung „mit konkreten und modernen Vorschriften reformieren“. Und weiter: „Wer mit Kryptowerten Gewinne erzielt, soll künftig ebenso seinen Beitrag zur Finanzierung des Gemeinwohls leisten wie derjenige, der seinen Arbeitslohn oder Aktienerträge versteuert.“ In Zukunft sollen Kryptogewinne steuerlich als Kapitalerträge behandelt werden – also etwa wie solche aus Aktiengeschäften.

Der Haushaltsentwurf ist kein Gesetzentwurf, noch steht eine Abstimmung im Parlament aus. Sollten die Pläne jedoch umgesetzt werden – was Beobachter für sehr realistisch halten –, wäre das eine Zäsur für deutsche Kryptoanleger. Bislang können Anleger ihre gesamten Kryptogewinne steuerfrei vereinnahmen, wenn sie die Werte mindestens ein Jahr lang halten. Diese Spekulationsfrist gilt unabhängig von der Höhe des Gewinns. Ob also 1000, 10.000 oder eine Million Euro Gewinn: Davon geht bislang kein Cent an den Fiskus.

Podcast Bitcoin & Beyond

Jetzt auch noch die 2-Euro-Order: Der Trade-Republic-Gründer erklärt die Hintergründe

02.07.2026 von Philipp Frohn und Lukas Zdrzalek
Abspielen 33:58

Wenn Kryptogewinne künftig steuerlich wie Aktiengewinne behandelt werden, dürfte die Abgeltungsteuer greifen. Sie liegt pauschal bei 26,375 Prozent inklusive Solidaritätszuschlag. Hinzu kommt unter Umständen noch die Kirchensteuer.

Wird es Bestandsschutz geben?

Zwar wäre der pauschale Abgeltungsteuersatz beim Verkauf innerhalb der Spekulationsfrist – rein steuerlich betrachtet – vorteilhafter. Bislang orientiert sich die Besteuerung von Kryptogewinnen am persönlichen Einkommensteuersatz (§ 23 EStG). Für jeden Euro, der über einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 70.000 Euro liegt, fällt der Spitzensteuersatz von 42 Prozent an. Allerdings: Wenn Kryptogewinne unter die Abgeltungsteuer fallen, wäre die Steuerfreiheit nach einem Jahr Geschichte.

Für Anleger stellt sich damit die Frage: Was können sie tun, um ihre Kryptogewinne zu schützen?

Es ist unvorstellbar, dass der Bundesfinanzminister versucht, eine Regierung zu zwingen, ein verfassungsrechtlich mehr als bedenkliches Krypto-Sondersteuerrecht zu schaffen. Matthias StegerSteuerberater

Wenn die Steuerpläne umgesetzt würden, wäre eine Option, Kryptowerte zu veräußern und direkt wieder zurückzukaufen. Dadurch entstünden zwar Transaktionskosten, Anleger könnten so aber sicher steuerfreie Gewinne realisieren. Viele Investoren dürften zudem hoffen, dass es einen Bestandsschutz geben wird. Dann würde für Kryptowerte, die vor einer bestimmten Frist gekauft wurden, weiterhin die Haltefrist gelten. Das gilt als durchaus realistisch. Als 2009 die Spekulationsfrist bei Aktien abgeschafft wurde, gab es eine solche Regelung. Nur: Verlassen können sich Anleger darauf nicht.

Unbeantwortet ist bislang auch die Frage, wie Anleger künftig mit Verlusten umgehen können. Wahrscheinlich ist, dass sie Gewinne mit einem Kryptoasset weiterhin mit Verlusten aus einer anderen digitalen Währung verrechnen können. Weniger Chancen sehen Experten allerdings dafür, dass sich Kryptoverluste künftig etwa mit Aktiengewinnen – oder umgekehrt – verrechnen lassen. Eine Verlustverrechnung mit Aktiengewinnen wäre vor allem für aktive Anleger lukrativ, die ihre Coins weniger als ein Jahr halten. „Weniger Steuern auf Day-Trading und eine Verlustverrechnung: Diese Kombination kann ich mir nicht vorstellen“, meint etwa Co-Pierre Georg, Direktor des Frankfurt School Centre for Digital Economics.

Kritiker halten Reform für verfassungswidrig

Einige Kritiker halten zudem für möglich, dass eine steuerliche Neubewertung von Kryptogewinnen eines Tages wieder gekippt werden könnte. „Es ist unvorstellbar, dass der Bundesfinanzminister versucht, eine Regierung zu zwingen, ein verfassungsrechtlich mehr als bedenkliches Krypto-Sondersteuerrecht zu schaffen“, meint etwa der Steuerberater Matthias Steger, der auch Finanzvorstand beim Bitcoin Bundesverband ist.

Sein Argument: Der Bundesfinanzhof hat 2023 klargestellt, dass Kryptowerte als „sonstige Wirtschaftsgüter“ zu klassifizieren sind (IX R 3/22). Mit dieser Einschätzung grenze das oberste Finanzgericht Bitcoin und Co. klar etwa von Aktien oder Immobilien ab und stelle es auf eine Ebene mit Gold. Bei dem Edelmetall gilt die Haltefrist weiter. Diese drohende Ungleichbehandlung empfinden Kritiker als nicht verfassungskonform.

Überdies warnt Steuerexperte Steger vor einem „strukturellen Vollzugsdefizit“: „Es wird nicht möglich sein, ab 2027 ein Abgeltungssteuerregime mit Verwaltung, Anschaffungskostenübermittlung und allem, was noch da dranhängt, technisch umzusetzen.“ Auch damit wäre die Steuerreform aus seiner Sicht „verfassungswidrig“.

Beim Thema Kryptosteuern ist das letzte Wort also noch nicht gesprochen.

Gesamten Artikel lesen