Berlin: Großbordell Artemis offenbar mit Coronahilfen in Millionenhöhe gestützt

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Das Berliner Großbordell Artemis hat offenbar Coronahilfen in Millionenhöhe erhalten. Laut öffentlich einsehbaren Informationen der EU-Beihilfentransparenzdatenbank flossen an die Artemis GmbH rund 1,75 Millionen Euro Beihilfen zur »Behebung einer beträchtlichen Störung im Wirtschaftsleben eines Mitgliedstaats«. Bewilligt hat die Zuschüsse laut den Daten die Investitionsbank Berlin (IBB). Zuvor hatte »Bild« über die Zahlungen berichtet . Ein Sprecher der IBB bestätigte gegenüber der Zeitung die Zahlungen. Demnach habe die Bank als Bewilligungsstelle des Landes Berlin diese Hilfen »bewilligt und ausgezahlt«.

Die Beihilfentransparenzdatenbank listet in der Zeit zwischen Dezember 2020 und Juni 2022 insgesamt sieben Überweisungen, darunter 187.522 Euro »Fixkostenhilfe 2020 – DE – Covid«. Die höchsten Tranchen flossen im Jahr 2021; für März und Juni weist die Datenbank 626.643 beziehungsweise 513.617 Euro aus. Die Zahlungen kamen aus verschiedenen Corona-Hilfsprogrammen des Bundes. Ob die Bordellbetreiber die Staatszuschüsse in voller Höhe behalten dürfen, ist laut »Bild« unklar. Der Geschäftsführer wollte sich gegenüber der Zeitung dazu nicht äußern.

Die Coronahilfen sollten die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie abfedern. Darunter fielen einmalige, nicht rückzahlbare Zuschüsse für kleine Betriebe zur Deckung laufender Betriebskosten sowie Überbrückungshilfen, die einen prozentualen Anteil an den betrieblichen Fixkosten erstatteten, abhängig von der Höhe des tatsächlichen Umsatzrückgangs.

Einer der größten FKK- und Saunaclubs in Deutschland

Das Artemis im Berliner Ortsteil Halensee gilt als einer der größten FKK- und Saunaclubs in Deutschland. Die Betreiber verlangen von Besuchern einen festen Tageseintrittspreis. Etwaige sexuelle Dienstleistungen werden direkt und separat mit den dort arbeitenden Frauen verhandelt und abgerechnet. Die im Haus tätigen Frauen sind laut dem Unternehmen nicht beim Club angestellt, sondern arbeiten selbstständig. Sie zahlen in der Regel ebenfalls einen Eintritt, um dort ihre Dienstleistungen anbieten zu dürfen.

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