In den Ausschüssen des Bundestags findet die eigentliche gesetzgeberische Arbeit des Parlaments statt. Rund zwei Monate nach der konstituierenden Sitzung wurden 24 Gremien eingesetzt, damit ist die Arbeitsfähigkeit hergestellt.
Offen ist noch die Frage, welche Fraktion die Vorsitzende oder den Vorsitzenden stellt. Dies soll heute festgelegt werden. Die Posten sind begehrt, auch weil sie öffentliche Aufmerksamkeit bringen. Die Verteilung hängt von der Größe der Fraktionen ab – und genau da liegt die Brisanz: Stichwort AfD.
Zur Erinnerung: Bei der Bundestagswahl erzielte die in Teilen als gesichert rechtsextrem geltende Partei 20,8 Prozent der Stimmen, ist nach der Union zweitstärkste Fraktion im Parlament.
Angesichts der anhaltenden Zustimmung der Wähler werden wir jedoch zukünftig nicht mehr daran vorbeikommen, anders mit der AfD umzugehen als bisher.
Hendrik Hoppenstedt, Parlamentarischer Geschäftsführer der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Der AfD wurde aufgrund ihrer Größe der Vorsitz in sechs Ausschüssen zugesprochen: Haushalt, Finanzen, Innen, Recht, Arbeit/Soziales und Petitionsausschuss. Die Posten für die Ausschussvorsitzenden wurden früher in den konstituierenden Sitzungen im Konsensverfahren vergeben.
Wie schon in der vergangenen Wahlperiode gilt aber als sicher, dass in den Gremien, denen eigentlich die AfD vorsitzen soll, die anderen Fraktionen wieder auf einer Wahl bestehen werden – und die Rechten wieder leer ausgehen. Juristische Handhabe dagegen hat die Partei dem Bundesverfassungsgericht zufolge nicht.
AfD-Co-Chefin Alice Weidel betonte im Vorfeld: „Uns haben über zehn Millionen Wähler gewählt“, sagte sie am Dienstag nach einer Sitzung ihrer Fraktion. „Diese zehn Millionen weiter zu ignorieren, verstößt gegen das Demokratieprinzip.“
Die AfD präsentiere „qualifiziertes Personal“ für die Posten und gehe davon aus, dass die AfD-Bewerber auch gewählt werden. Das Fernhalten von AfD-Politikern von Leitungsposten in den Bundestagsausschüssen habe sich „abgenutzt“.
Unions-Parlamentsgeschäftsführer Steffen Bilger (CDU) sagte allerdings am Dienstag, die Fraktionsführung schlage den Abgeordneten von CDU und CSU eine Ablehnung vor. „Wir gehen davon aus, dass keiner der AfD-Kandidaten Vorsitzender wird“, fügt er mit Blick auf die geheimen Wahlen hinzu.
Unions-Abgeordneter kritisiert Strategie
Der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hendrik Hoppenstedt, kritisierte dies am Mittwoch. Er halte es für falsch, dass die Unionsfraktion keinen Ausschussvorsitzenden der AfD-Fraktion mitwählen werde, sagte er der „Bild“-Zeitung.
Ziel müsse es bleiben, die AfD „mit allen Mitteln zu bekämpfen“, sagte der 52-Jährige. „Angesichts der anhaltenden Zustimmung der Wähler werden wir jedoch zukünftig nicht mehr daran vorbeikommen, anders mit der AfD umzugehen als bisher.“

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Zwar stelle er sich „in den Dienst“ der gemeinsamen Entscheidung mit dem Koalitionspartner SPD, gegen die Kandidaten der AfD zu stimmen, sagte Hoppenstedt. „Jedoch bin ich der festen Überzeugung, dass wir damit das AfD-Problem nicht an der Wurzel packen.“
Hoppenstedt betonte, in den Ausschüssen würden die Entscheidungen „von unserer Regierungsmehrheit getroffen“. Und weiter: „Wenn sich Ausschussvorsitzende danebenbenehmen sollten, würden das die Wähler mitbekommen und sicher quittieren. Und wir würden sie dann auch umgehend abwählen“, sagte er.
Sollte in den sechs Ausschüssen, in denen der AfD eigentlich der Vorsitz zusteht, das erwartete Szenario eintreten und die AfD-Kandidaten durchfallen, übernimmt der dienstälteste Abgeordnete die Leitung der konstituierenden Sitzung.
In der kommenden Sitzungswoche sollen dann die stellvertretenden Vorsitzenden der Ausschüsse gewählt werden – diese werden dann de facto jene Ausschüsse leiten.