Abschiebeverbot für PKK-Funktionär: Gericht sieht Foltergefahr in der Türkei für ehemaligen PKK-Funktionär
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Das Bundesamt für Migration wollte ein früheres Mitglied der PKK abschieben. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen sieht aber die Gefahr der Folter in der Türkei.
Quelle: DIE ZEIT,
dpa,
hell
12. August 2026, 13:43 Uhr
Artikelzusammenfassung
Vor Gericht kassierte das BAMF seine Abschiebedrohung gegen einen schwer kranken PKK-Funktionär. Der 74-Jährige, der schon in den Neunzigern als Flüchtling nach Deutschland kam, zog vor das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, nachdem die Behörde das bestehende Abschiebeverbot widerrufen hatte – ein Move, der im aktuellen Tauwetter zwischen Türkei und PKK fast wie ein politischer Testballon wirkte. In der Verhandlung machten die Richter jedoch unmissverständlich klar, dass dem Mann in der Türkei wegen des Terrorismusvorwurfs Folter, unmenschliche Behandlung und ein Verfahren fernab rechtsstaatlicher Standards drohen könnten; die Menschenrechtslage bleibt dort also, freundlich formuliert, ein Dauerproblem. Noch bevor ein Urteil gesprochen wurde, machte das BAMF einen Rückzieher und hob den Widerruf des Abschiebeverbots wieder auf, auch mit Blick auf den prekären Gesundheitszustand des Klägers. Das Verfahren wurde eingestellt, doch der Fall sendet ein deutliches Signal: Diplomatische Annäherung ist noch lange kein menschenrechtlicher Gamechanger.
Diese Zusammenfassung wurde mithilfe von Künstlicher Intelligenz erstellt. Vereinzelt kann es dabei zu Fehlern kommen.
Trotz einer gegenwärtigen Annäherung zwischen der Türkei und der verbotenen türkischen Arbeiterpartei bleibt ein Abschiebeverbot für einen hochrangigen PKK-Funktionär bestehen. Der schwer kranke 74-Jährige, der in den Neunzigerjahren als Flüchtling nach Deutschland gekommen war, hatte vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen geklagt, weil ihm das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) mit Abschiebung gedroht und das bestehende Abschiebeverbot widerrufen hatte.
In der mündlichen Verhandlung stellten die Richter klar, dass sie für den mutmaßlichen früheren Kämpfer der verbotenen türkischen Arbeiterpartei bei seiner Rückkehr in sein Herkunftsland eine erhebliche Gefahr der Folter und der unmenschlichen Behandlung sehen. Die Menschenrechtssituation sei insbesondere für Menschen, denen Terrorismusbeteiligung vorgeworfen werde, weiter »mangelhaft«. Der Kläger könne in der Türkei nicht von einem rechtsstaatlichen Verfahren ausgehen.
Angesichts dieser Rechtsauffassung und auch mit Blick auf den Gesundheitszustand des Klägers erklärte sich ein Vertreter des BAMF noch vor einer Entscheidung des Verwaltungsgericht bereit, den Widerruf des Abschiebeverbots aufzuheben, also dem 74-Jährigen nicht mehr mit einer Abschiebung zu drohen. Das Verfahren wurde daraufhin eingestellt.