Abschiebeverbot für PKK-Funktionär: Gericht sieht Foltergefahr in der Türkei für ehemaligen PKK-Funktionär

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Das Bundesamt für Migration wollte ein früheres Mitglied der PKK abschieben. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen sieht aber die Gefahr der Folter in der Türkei.

Quelle: DIE ZEIT, dpa, 12. August 2026, 13:43 Uhr

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Ein 74-Jähriger war vor Jahrzehnten als Flüchtling nach Deutschland eingereist, weil ihm in der Türkei die Todesstrafe drohte. Die zuständige Behörde wollte ihn jetzt in sein Heimatland abschieben – aber er darf bleiben. © Bernd Thissen/​dpa

Trotz einer gegenwärtigen Annäherung zwischen der Türkei und der verbotenen türkischen Arbeiterpartei bleibt ein Abschiebeverbot für einen hochrangigen PKK-Funktionär bestehen. Der schwer kranke 74-Jährige, der in den Neunzigerjahren als Flüchtling nach Deutschland gekommen war, hatte vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen geklagt, weil ihm das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) mit Abschiebung gedroht und das bestehende Abschiebeverbot widerrufen hatte.

In der mündlichen Verhandlung stellten die Richter klar, dass sie für den mutmaßlichen früheren Kämpfer der verbotenen türkischen Arbeiterpartei bei seiner Rückkehr in sein Herkunftsland eine erhebliche Gefahr der Folter und der unmenschlichen Behandlung sehen. Die Menschenrechtssituation sei insbesondere für Menschen, denen Terrorismusbeteiligung vorgeworfen werde, weiter »mangelhaft«. Der Kläger könne in der Türkei nicht von einem rechtsstaatlichen Verfahren ausgehen.

Angesichts dieser Rechtsauffassung und auch mit Blick auf den Gesundheitszustand des Klägers erklärte sich ein Vertreter des BAMF noch vor einer Entscheidung des Verwaltungsgericht bereit, den Widerruf des Abschiebeverbots aufzuheben, also dem 74-Jährigen nicht mehr mit einer Abschiebung zu drohen. Das Verfahren wurde daraufhin eingestellt.

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