Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) feiert in diesem Jahr sein 75-jähriges Bestehen. Am 4. August 1951 als Bundesoberbehörde gegründet, hat sich die einst papierbasierte Registerstelle zu einer digital arbeitenden Sicherheits- und Datenbehörde für den Straßenverkehr gewandelt. In Flensburg residiert das Amt seit 1952.
Die Geschichte des KBA reicht weit vor 1951 zurück. Schon 1910 existierte eine „Sammelstelle über Nachrichten von Kraftfahrzeugführern“ als Vorläufer des heutigen Zentralen Fahrzeugregisters, 1934 kam eine Fahrer-Sammelstelle hinzu, 1937 eine Reichsstelle für Typprüfung. Mit der Gründung des KBA wurden diese Aufgaben in einer Behörde gebündelt. Damals waren rund 2,5 Millionen Kraftfahrzeuge in Deutschland zugelassen. Anfang der 1970er-Jahre hatte sich der Bestand bereits auf 17 Millionen knapp versiebenfacht, die Zahl der Verkehrstoten stieg nach Zahlen des Statistischen Bundesamts bis auf 21332 im Jahr 1971. Der Kfz-Bestand liegt inzwischen bei über 61 Millionen, während die Zahl der Verkehrstoten 2025 im Langzeitvergleich auf 2814 gesunken ist (gegenüber 2024 allerdings leicht angestiegen). Das KBA orientiert sich an der „Vision Zero“, einem künftigen Verkehr ohne Todesopfer.
Heute führt das KBA fünf zentrale Register: das Zentrale Fahrzeugregister, das Fahreignungsregister, bei manchem als „Flensburger Punktekartei“ gefürchtet, das Zentrale Fahrerlaubnisregister, das Fahrtenschreiberkartenregister und das Berufskraftfahrerqualifikationsregister. Sie stehen rund um die Uhr für Auskünfte bereit. Zu Jahresbeginn 2026 waren laut Medienberichten über 10,1 Millionen Fahrzeugführer im Fahreignungsregister erfasst.
Marktüberwachung und Typgenehmigung
Das Punktesystem ist allerdings nur ein Teil des KBA-Portfolios. Als deutsche Typgenehmigungsbehörde prüft und genehmigt das Amt Fahrzeuge und Fahrzeugteile auf Basis nationaler, europäischer und internationaler Rechtsnormen. Ohne seine Freigabe darf kein Fahrzeugtyp in Serie gefertigt werden. Seit 2017 verfügt das KBA zudem über eine eigene Fachabteilung Marktüberwachung, die kontinuierlich Produkte im Markt überprüft, darunter Abgaslaboruntersuchungen, Prüfungen von Motorsteuergerätesoftware und Emissionsmessungen im realen Fahrbetrieb. Bei festgestellten Mängeln ordnet die Behörde Rückrufe an, spricht öffentliche Warnungen aus und kann Betriebsuntersagungen oder Sanktionen gegen Hersteller verhängen.
Die Einrichtung dieser Abteilung gilt als Reaktion auf gestiegene Anforderungen durch komplexere Fahrzeugtechnik sowie auf die Erfahrungen aus dem Abgasbetrug, der ab 2015 die Defizite bei der Emissionsüberwachung offengelegt hatte. Im Jubiläumstext des KBA wird der Skandal zwar nicht erwähnt, zeichnet sich aber in den folgenden konsequenten Produktprüfungen und Sanktionsmechanismen deutlich ab. KBA-Präsident Richard Damm betonte: „Mit Technologieoffenheit und Fachkompetenz schaffen wir auch weiterhin die Grundlagen für mehr Verkehrssicherheit – in Deutschland und in Europa.“
Zentrales Digitalprojekt „i-Kfz-Bund“
Mit „i-Kfz-Bund“ arbeitet die Behörde an einem zentralen Digitalisierungsprojekt. Die bislang dezentral von mehr als 400 kommunalen Zulassungsstellen betriebenen Online-Portale für die internetbasierte Fahrzeugzulassung sollen beim KBA gebündelt werden. Rund 20 Millionen Zulassungsvorgänge pro Jahr sollen künftig einheitlicher, schneller und verlässlicher als bisher über ein zentrales Portal laufen.
Bereits seit September 2023 können bestimmte Fahrzeughalter von i-Kfz bundesweit Fahrzeuge in Echtzeit online an-, um- und abmelden, einschließlich Sonderkennzeichen wie E-Kennzeichen, Oldtimer- oder Saisonkennzeichen. Ergänzend dazu hat die Bundesregierung im November 2025 eine i-Kfz-App für den digitalen Fahrzeugschein auf dem Smartphone gestartet. Die Zentralisierung über i-Kfz-Bund soll darauf aufbauen und ein einheitliches Frontend mit standardisierten Schnittstellen, zentralem Identitätsmanagement und gemeinsamer Plattformpflege schaffen.
Für die über 400 lokalen Zulassungsbehörden entfiele damit die eigene Portalentwicklung und -wartung. Allerdings dürften Spezialfälle wie Einzelgenehmigungen, physische Kennzeichenausgabe und die persönliche Beratung weiterhin vor Ort verbleiben. Auch die hoheitliche Entscheidungsgewalt bleibt bei den Ländern, während das KBA die Infrastruktur liefert.
Datenschutz und Skalierung als Herausforderung
Die vollständige Digitalisierung von Registern und Online-Zulassungsprozessen stellt das KBA vor erhebliche technische und datenschutzrechtliche Anforderungen. Die Zentralregister müssen rund um die Uhr verfügbar sein, manipulationssicher arbeiten und personenbezogene Daten wie Namen, Adressen und Punktestände nach DSGVO-Vorgaben schützen. Für i-Kfz-Bund wird darüber hinaus eine sichere Authentifizierung etwa über die Online-Ausweisfunktion sowie eine skalierbare Infrastruktur für zweistellige Millionen Vorgangszahlen benötigt.
International genießt das KBA laut Bilger unter den europäischen Register- und Typgenehmigungsbehörden „höchstes Ansehen“. Seine Genehmigungspraxis und die Erkenntnisse aus Marktüberwachung und Rückrufen fließen in europäische Standards ein, etwa bei Realfahremissionen und On-Board-Monitoring. Am heutigen 4. August findet der Festakt statt, am Samstag, dem 8. August 2026, veranstaltet das KBA in Flensburg von 10 bis 16 Uhr einen Tag der offenen Tür.
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(fpi)












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